Bessere Weiterbildung für die „Arbeit von morgen“

Am 23. April 2020 hat der Bundestag arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für die „Arbeit von morgen“ beschlossen. „Mit den neuen Regelungen wird auch das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen eingeführt. Das ist ein enormer Fortschritt“, sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.

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