Deutscher Bundestag beschließt Arbeit-von-morgen-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2020 das Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) in 2./3. Lesung beschlossen. Es muss nun abschließend im Bundesrat beraten werden, damit es in Kraft treten kann.

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