Berichte zum Teilhabechancengesetz

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) legt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2023 jeweils einen Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes und damit auch zur Wirkung der Paragrafen 16e und 16i des SGB II vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Antwort der Bundesregierung lesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert