„Teilhabe am Arbeitsmarkt“

Das von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ermittelte „Teilnehmerpotenzial“ und der Bestand der Beschäftigten in den SGB-II-Maßnahmen „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM – § 16i SGB II – befristet bis 31.12.2024) und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL – § 16e SGB II) in den Ländern. Zusammengestellt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).

„Teilnehmerpotenzial“ und geförderte Beschäftigungsverhältnisse:
Oktober 2019

„Teilnehmerpotenzial“ und geförderte Beschäftigungsverhältnisse:
Vorjahresvergleich

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