„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich

Siebzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages, Ende August 2019, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 24.767 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert. Dies waren lediglich 8.973 mehr als der höchste Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“.

Beitrag lesen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert