„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich

Im Mai 2019, vierzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 14.267 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert.

Das heißt: Mitte Mai 2019 wurden mit dem zum 1. Januar 2019 neu in das SGB II eingefügten § 16i („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) noch immer weniger Beschäftigungsverhältnisse gefördert als mit dem 31. Dezember 2018 beendeten Bundesprogramm („Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“) und bisher nur knapp ein Zehntel (9,5 Prozent) der genannten „150.000“ im Koalitionsvertrag.

Die aktuellen Daten, detailliert für die einzelnen Länder, zusammengestellt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).

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