„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich

Im April 2019, dreizehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 10.202 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert.

Das sind 5.592 (35,4 Prozent) weniger als die ein Jahr zuvor (im April 2018) im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ von 195 Jobcentern geförderten 15.794 Beschäftigungsverhältnisse.

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