Bundesmittel für „SGB II Eingliederungsleistungen“ und „Gesamtverwaltungskosten“ 2019

Den 406 Jobcentern wurden insgesamt 4,858 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und 5,332 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ in 2019 zugeteilt (zugewiesen).

Die Verteilung dieser Bundesmittel auf die einzelnen 406 Jobcenter, zusammengestellt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).

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