Entwurf Bundeshaushalt 2027 – Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch

Für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme stellt der Bund – zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) – Finanzmittel in Höhe von insgesamt rd. 56,5 Mrd. Euro zur Verfügung.

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