Integrationskurse: Zulassungsstopp wird zum 1. August 2026 teilweise aufgehoben

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hebt zum 1. August 2026 die im Februar verhängte Aussetzung der Zulassungen zu den Integrationskursen des Bundes nach Paragraf 44 Abs. 4 AufenthG teilweise auf. Demnach werden künftig im Rahmen der verfügbaren Kursplätze prioritär Ukrainerinnen und Ukrainer mit Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 AufenthG sowie deutsche und EU-Staatsangehörige ohne ausreichende Deutschkenntnisse für eine Erwerbstätigkeit zugelassen. Anmerkung des Säzzers: Trennen wir wieder nach Menschen erster und zweiter Klasse?

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