Analoge Zugänge zu Jobcentern sollen bleiben

Analoge Zugangswege zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen nach Auffassung der Bundesregierung erhalten bleiben. Aus ihrer Nutzung dürften Leistungsberechtigten keine rechtlichen Nachteile entstehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

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