Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

Die digitalen Möglichkeiten der Arbeitsagenturen würden weiter ausgebaut und so die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, den Arbeitgebern und der Arbeitsagentur einfach und unkomplizierter machen. Mit der Möglichkeit der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive und der Experimentierklausel würden neue Akzente gesetzt.

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