Neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) der Bundesagentur für Arbeit

Mit Gültigkeitsdatum 01.07.2026 hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen B-DKS-Listen für Maßnahmen gem. § 16k SGB II und § 45 SGB III wie auch gem. § 81 SGB III veröffentlicht.

B-DKS für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (inkl. Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung) 2026

B-DKS für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 2026