Richtlinie zur Förderung von Projekten der Weiterbildung für sozial und bildungsbenachteiligte Zielgruppen

Das Land Bremen gewährt Zuwendungen zur Durchführung von Angeboten der allgemeinen oder politischen Erwachsenen- und Familienbildung für sozial und/oder bildungsbenachteiligte Personen. Projekte der beruflichen Weiterbildung sind nicht förderfähig.

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