Neue Transparenzregelungen und neue Geschäftsführung im Jobcenter Bremen

Das Jobcenter Bremen soll künftig verpflichtet werden, alle planbaren Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen im Verwaltungskostenbudget, die nicht bereits mit der Trägerversammlung abgestimmt wurden, im Vorfeld anzuzeigen. Weitere Festlegungen zu regelmäßigen Berichtspflichten des Jobcenters werden im Nachgang der Sitzung getroffen. Anmerkung des Säzzers: War das Jobcenter gemäß Verwaltungskostenfeststellungsverordnung nicht ohnehin dazu verplichtet? Die Frage ist doch, warum diese Ausgaben niemendem aufgefallen sein sollen.

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