Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

Damit wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gegenüber der Teilnahme an Weiterbildungen gestärkt und werden die Mitwirkungspflichten noch verbindlicher geregelt. In Fällen, bei denen Qualifizierungen oder Weiterbildungen für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind als eine direkte Vermittlung, sollen diese auch künftig ermöglicht werden.

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