Richtlinie zur Förderung interprofessioneller Angebote im Quartier zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit

Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen, die über die notwendigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Projektplanung und -umsetzung verfügen.

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