Rentner sammelt Pfand, Amt kürzt Leistungen – Entscheidungen getroffen

Nun hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu der Thematik positioniert. Wie das Bezirksamt Altona mitteilte, gelten Erlöse aus dem Pfandsammeln grundsätzlich als Einkommen und müssen auf die Grundsicherung angerechnet werden.

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