Anpassung der Weisung − Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger (§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III)

Dabei wurden fachliche Klarstellungen zur Abgrenzung zulässiger Förderinhalte, insbesondere zu den Möglichkeiten der Deutschsprachförderung, Verfahrensregelungen und Ausführungen zur Durchführungsqualität ergänzt.

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