Regeln für Plattformbeschäftigte sind in Arbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet derzeit den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in nationales Recht. Die Umsetzungsfrist endet am 2. Dezember 2026. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, in der diese nach den Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten gefragt hatte.

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