Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen” (EvL; § 16e SGB II) soll die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch eine zweijährige geförderte Beschäftigung erhöht werden. Wie unterscheiden sich die Erwerbsverläufe und die Beschäftigungsqualität nach Art des Förderendes und des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung?

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