Sozialleistungen für EU-Bürger

Für den Zugang von EU-Bürgern zu Sozialleistungen, der an eine Beschäftigung geknüpft ist, kommt es darauf an, ob diese sich auf die in den EU-Verträgen gewährleistete Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen können. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

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