Kriterien der neuen Grundsicherung

Die Partner einer Bedarfsgemeinschaft können sich grundsätzlich die Betreuung von Kindern zeitlich aufteilen. Sie können sich aber nicht beide für dieselben Zeiträume auf Unzumutbarkeit berufen. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Frage der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme in der Grundsicherung.

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