Regierung verteidigt Rechtskreiswechsel für Ukrainer

Die Bundesregierung weist Bedenken am Rechtskreiswechsel für nach April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete als unbegründet zurück. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, dass der Übergang der Zuständigkeit auf die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) „so wenig verwaltungsaufwändig wie möglich“ umgesetzt werde.

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