Mehr Spielraum bei der Freien Förderung (§ 16f)

Die Neufassung könnte stärker als bisher zu einem Instrument für innovative Förderansätze machen. Auch Projekte aus ausgelaufenen Modellprogrammen (etwa aus Rehapro) könnten so eine Anschluss­perspektive erhalten. Die Maßnahmen müssen weiterhin den Zielen des SGB II entsprechen sowie die Vorgaben des Vergabe-, Zuwendungs-, Wettbewerbs- und Beihilferechts einhalten.

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