Neue Übergangsfrist für freischaffende Lehrkräfte

Die Übergangsregel nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil wird bis Ende 2027 verlängert, wie der Tagesspiegel aus Koalitionskreisen erfuhr. Das verschaffe Musikschulen, Volkshochschulen und anderen, die mit freien Mitarbeitern arbeiten, erstmal Luft.

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