Zweites Gesetz zur Änderung des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Das dient im Wesentlichen der Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennungs-verfahren. So werden u.a. Bearbeitungsfristen verkürzt, es wird geregelt, dass auch englischsprachige Dokumente und Übersetzungen von im Ausland zugelassenen Dolmetscher:innen akzeptiert werden. Ferner wird geregelt, dass grundsätzlich keine Beglaubigungen mehr erforderlich sind, sondern stattdessen Kopien zur Antragstellung ausreichen.

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