Förderung von Grundkompetenzenals berufliche Weiterbildung im Rechtskreis des SGB II

Zum 1. Januar 2025 ging die Zuständigkeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung bei der Förderung beruflicher Weiterbildung einschließlich der Förderung von Grundkompetenzen von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit (Agenturen) über. Der Bundesrechnungshof hat die Förderung von Grundkompetenzen (z. B. Lesen, Schreiben und Rechnen) erwerbsfähiger Leistungsberechtigter als berufliche Weiterbildung im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geprüft.

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