Übergang von gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern in sozialversicherungspflichtige Ausbildung

Ein Blick auf den Übergang von bei den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern für Berufsausbildungsstellen in den Berichtsjahren 2018/19 bzw. 2016/17 bis 2023/24 in sozialversicherungspflichtige Ausbildung – drei Monate, 12 Monate und 24 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres.

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