100-Prozent-Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden nur sehr selten verhängt

Angesichts der sehr hohen rechtlichen Hürden passiert dies in der Praxis jedoch nur sehr selten. Diese Einschätzung wird durch verschiedene Hinweise aus der Arbeitsverwaltung tendenziell bestätigt – auch wenn exakte, qualitätsgesicherte Zahlen hierzu nicht vorliegen.

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