Der Abgabebescheid zur Ausbildungsumlage ist gekommen – was können Sie jetzt tun?

Nach Erhalt des Bescheids bestehe die Möglichkeit, sich juristisch gegen die Ausbildungsumlage zu wehren. Hierfür sei ab dem Zeitpunkt der Zustellung einen Monat lang Zeit. Danach verfallen die Rechtschutzmöglichkeiten.

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