Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Juni 2025

Nach dem ersten Halbjahr 2025 (Januar bis Juni) mit „vorläufiger Haushaltsführung“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern im Haushaltsjahr 2025 − bei Inkrafttreten des zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 24. Juni 2025 − zur Verfügung stehen würden bzw. werden, und auf die Ausgaben von Januar bis Juni 2025.

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