Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis April 2025

in Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern im Haushaltsjahr 2025 – bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 – zur Verfügung stehen würden, und auf die Ausgaben von Januar bis April 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern.

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