Zielvereinbarungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt sowohl mit der Bundesagentur für Arbeit als auch mit den Ländern Zielvereinbarungen zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab. Die Bundesagentur für Arbeit und die Länder schließen wiederum Zielvereinbarungen mit den Jobcentern (§ 48b SGB II). [Frage des Säzzers: Was für eine Zielvereinbarung gibt es für Bremen 2025?]

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