Neue Richtwerte für Mieten von Bürgergeld- und Sozialhilfe-Haushalten

Das Sozialressort hat die Richtwerte für eine angemessene Miethöhe in Bürgergeld- und Sozialhilfehaushalten neu bemessen. Gegenüber den bisher geltenden Richtwerten bewegen sich Veränderungen im Bereich von unter einem Prozent. Nur für große Haushalte mit sechs und mehr Personen sind die Richtwerte deutlich heraufgesetzt worden.

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