Bezahlkarte für Geflüchtete wird Anfang März ausgegeben

Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll ab Anfang März ausgegeben werden. Die Karte wird ausgehändigt an alle Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Paragrafen 2 und 3 AsylBLG) beziehen, über 18 Jahre alt sind und nicht über ein eigenes Konto bei einer Bank oder Sparkasse verfügen.

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