Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten auf Honorarbasis

Durch die neue Regelung wird nach der Gesetzesbegründung für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abgesehen und Bildungseinrichtungen sowie Lehrkräften ausreichend Zeit gegeben, um die notwendigen Umstellungen der Organisations- und Geschäftsmodelle vorzunehmen, damit Lehrtätigkeiten auch unter den veränderten Rahmenbedingungen weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbständig ausgeübt werden können.

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