Aufstiegsfortbildungsprämie wird zum 1. März 2025 angepasst

Ab 1. März 2025 gilt , dass Bremerinnen und Bremer, die eine nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähige Fortbildung erfolgreich absolviert haben, 1.300 Euro Zuschuss beantragen können. Um mögliche Härten abzumildern, gibt es eine Übergangsregelung.

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