Bundestag beschließt Übergangslösung für Honorarkräfte

Mit der beschlossenen Übergangslösung besteht für die nächsten zwei Jahre Rechtssicherheit. Die Versicherungspflicht für betroffene Lehrkräfte greift somit erst ab dem 1. Januar 2027 – vorausgesetzt, bei Vertragsschluss wurde von einer Selbstständigkeit ausgegangen und die Lehrkraft stimmt der Regelung zu.

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