Weisung – Leistungsgewährung an ukrainische Staatsangehörige über den 4. März 2025 hinaus

Der Rat der Europäischen Union hat die Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie für Vertriebene aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 verlängert. Die Bundesregierung setzt diesen Beschluss unter Berücksichtigung des bestehenden Ermessens mit einer geänderten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung um.

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