Was soll ab 2025 aus dem „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) werden?

Der sogenannte „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) soll im SGB II verankert werden. Das geht aus der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung hervor. Seit 2019 konnte der „Passiv-Aktiv-Transfer“ lediglich für das Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in Anspruch genommen werden.

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