Teilhabe am Arbeitsmarkt weiterentwickeln

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat Vorschläge zu einer Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsmarkt vorgelegt. Ziel der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II ist seit 2109 die Arbeitsförderung und soziale Teilhabe von Menschen, die schon seit mehreren Jahren vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind.

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