Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) – fünf Jahre nach der Einführung

Für die Teilnehmenden des ersten Förderjahrganges ist die mögliche Höchstförderdauer von fünf Jahren gerade abgelaufen bzw. läuft in den kommenden Monaten ab. Der Bericht analysiert diesen ersten Förderjahrgang hinsichtlich seiner soziodemografischen Struktur, der vorgesehenen und tatsächlichen Teilnahmedauer sowie des Verbleibs nach Ende der Förderung.

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