Ausgaben für das Bürgergeld

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2023 rund 42,6 Milliarden Euro für die Zahlungsansprüche von Bürgergeld-Beziehenden ausgegeben. Davon entfielen rund 43 Prozent auf Single-Bedarfsgemeinschaften, 25 Prozent auf Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, 21 Prozent auf Alleinerziehenden-Haushalte und neun Prozent auf Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

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