Bundesdurchschnittskostensätze (B-DKS) für Arbeitsfördermaßnahmen veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 01.07.2024 neue B-DKS veröffentlicht. Die Kostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III inkl. Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung gem. § 16k SGB II und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gem. § 81 SGB III. gelten ab dem 01.07.2024 für die nächsten zwei Jahre.

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