Weisung – Umsetzung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes: Rechtskreisübergreifender Referenzprozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 sind für die Beratung bezüglich §§ 81 und 82 SGB III, Bewilligung und Finanzierung der Förderung der beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die AA zuständig. Die Integrationsverantwortung verbleibt in den Jobcentern.

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