Bei der IT-Ausstattung und Internetnutzung sind Personen mit SGB-II-Leistungsbezug gegenüber der Gesamtbevölkerung vielfach im Rückstand

Für viele Leistungsbeziehende stellt zudem das Smartphone die einzige Zugangsmöglichkeit zum Internet dar. Daher ist ein Teil der Kundinnen und Kunden bei Dienstleistungen der Jobcenter weiterhin auf Offline-Angebote angewiesen.

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