Lücke zwischen Regelbedarf (SGB II) und Armutsgefährdungsschwelle 2006 bis 2023-2025

Allein bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf bis 2023 rechnerisch auf 577 Euro statt lediglich auf 502 Euro steigen müssen.

Beitrag lesen