GEW schlägt Tarifverträge in der Weiterbildung vor

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Scheinselbstständigkeit von Honorarkräften in der Weiterbildung. Die Entscheidung schlägt aktuell Wellen, weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) derzeit auf Basis des BSG-Urteils vermehrt Betriebsprüfungen im Weiterbildungsbereich durchführt, in denen es um Scheinselbstständigkeit geht.

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