Ausgaben für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Bund und in den drei Stadtstaaten – 2019 bis Januar 2024

Finanziert wird dieses Instrument aus den Bundes­mitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT).

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